Fahrerlaubnisklasse D
Welche Fahrzeuge darf ich mit der Klasse D fahren?
- Kraftfahrzeuge ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, die zur Beförderung von mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind und deren länge 8m nicht überschreitet.
Darfst du Anhänger mitführen?
- Du darfst mit der Klasse D auch Anhänger mit dir führen, aber nur, wenn diese nicht mehr als 750kg zulässige Gesammt masse haben.
Wie hoch ist das Mindestalter für die Fahrerlaubnisklasse D?
- 24 Jahre
- 23 Jahre nach beschleunigter Grundqualifikation durch Ausbildung und Prüfung.
- 21 Jahre
- nach erfolgter Grundqualifikation oder
- im Linienverkehr bis 50km nach beschleunigter Grundqualifikation durch Ausbildung nach em Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz
20 Jahre , während oder nach einer Ausbildung zum:
- Berufskraftfahrer oder
- zur Fachkraft für Fahrbetrieb oder
- einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden
- 18 Jahre im Linienverkehr bis 50km für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung zum:
- Berufskraftfahrer oder
- zur Fachkraft für Fahrbetrieb oder
- einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden
Wann kannst du mit der Ausbildung frühestens beginnen?
- mit 23 1/2 Jahren
- mit 22 1/2 Jahre unter oben gennanten Bedingungen zum Erwerb der Fahrerlaubnisklasse D mit 23 Jahren
- mit 20 1/2 Jahren unter oben gennanten Bedingungen zum Erwerb der Fahrerlaubnisklassee D mit 21 Jahren
- mit 19 1/2 Jahren unter oben gennanten Bedingungen zum Erwerb der Fahrerlaubnisklassee D mit 20 Jahren
- mit 17 1/2 Jahren unter oben gennanten Bedingungen zum Erwerb der Fahrerlaubnisklasse D mit 18 Jahren